
Wir wissen, was dahinter steckt!
Wie wird man ein Sanierungsfachbetrieb?
Die Bezeichnung Sanierungsfachbetrieb ist als Wort/Bildmarke beim
Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 301 36
664 für den Fachverband Schadstoffsanierung geschützt.
Trotzdem bietet der Fachverband Schadstoffsanierung (FAS) an, die
Qualifikation Sanierungsfachbetrieb notfalls auch ohne Mitgliedschaft
beim FAS zu erwerben.
Wir sind der Meinung, dass damit dem Ziel einer deutschlandweit
einheitlichen Begrifflichkeit und eines einheitlichen Erscheinungsbildes
stärker Rechnung getragen wird.
Letztlich kann es nur so gelingen, der Öffentlichkeit zu verdeutlichen,
dass es für die Schadstoffsanierung eine eigene, speziell qualifizierte
Auftragnehmerseite gibt.
Da wir einen hohen Anspruch an die fachliche Qualifikation eines
Sanierungsfachbetriebes stellen, sind die Regeln für die Erlangung
dieser Qualitätsbezeichnung notwendigerweise hoch.
Unter Zertifizierung finden Sie die Regeln für die Auditierung
des Sanierungsfachbetriebes, die analog auch für Sanierungsfachgutachter,
Sanierungsfachplaner, Sanierungsfachlabore und Sanierungsfachlieferanten
gelten.
Die Auditierung wird von einem kompetentem Gremium unter Leitung
des Technischen Arbeitskreises des FAS vorgenommen. Die Verleihung
des Namens und der Urkunde erfolgt für 3 Jahre und ist an Eigen-
und Fremdüberwachung gebunden.
Um ständig im Kreis der Sanierungsfachbetriebe mitarbeiten
zu können und sich aktiv in die Gestaltung einzubringen, ist
die Mitgliedschaft im Fachverband Schadstoffsanierung natürlich
vorteilhafter.
Informationen über eine Mitgliedschaft im FAS finden Sie auf
der Internetseite www.fas-geb.de.


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